EG - Nummer 2 0 4 - "Herr Christ, dein bin ich eigen..."

Vorbemerkung

Seid 5 Jahren gibt es nun das "Monatlied" in unserer Gemeinde mit dem jeden Monat ein Lied unseres Gesangbuches in der Gemeinde bekannter gemacht wird. So haben wir in einem Jahr verschiedenen Kanons mit der Gemeinde kennen gelernt, oder wie in 2009 uns mit dem Monatslied an der von der EKD veranstalteten Reihe unter dem Titel "beten09" beteiligt. Für das Jahr 2011 steht das Monatslied unter dem EKD-Jahresthema "Jahr der Taufe". Hier versuche ich jeden Monat ein Lied zum Thema Taufe (sei es ein bekanntes oder unbekanntes) zu wählen.
Das Monatslied für März ist das Lied "Herr Christ, dein bin ich eigen", welches im EG unter der Nummer 204 steht.

Texter: Christiana Cunrad

Geboren am 2.9. 1591 in Brieg als Tochter des Melchior Tilesius, gestorben am 25.9. 1626 in Breslau. Cunrad war Gattin des Arztes Kaspar Cunradi und gehört zu den weniger bekannten Dichtem aus Schlesien. Von ihren geistlichen Liedern hat sich erhalten: »Herr Christ, dein bin ich eigen.«. Sie gehört damit der Zeit des Konfessionalismus und der Barock-Kultur des 17. Jahrhunderts an.

Konfessionalismus

Konfessionalisierung bezeichnet die Theorie über die Entwicklung von Kirche, Staat und Gesellschaft nach der Reformation, im Zeitraum von etwa 1540 bis 1648. Für diesen Ausdruck gibt es weitere in der Forschung verwendete Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung. Dazu zählen konfessionelles Zeitalter, Zeitalter des Konfessionalismus, Konfessionsbildung, Zeitalter der Glaubensspaltung oder Zeitalter der Glaubenskämpfe.

Zur Konfessionalisierung oder der Herausbildung und Entwicklung der Konfessionen gehörten die Fragen des religiösen Bekenntnisses (confessio) ebenso dazu wie die Herausbildung landeskirchlicher Strukturen. Das betraf besonders die protestantischen also die lutherischen, reformierten Territorien als auch die, in denen der Calvinismus und der Zwinglianismus vorherrschte. So spricht u. a. Heinz Schilling auch folgerichtig von reformierter Konfessionalisierung, (die er auch "Zweite Reformation" nennt), und lutherischer Konfessionalisierung. Er spricht umgekehrt auch von einer katholischen Konfessionalisierung. Arno Herzigs Begriff der Rekatholisierung lehnt sich eng an Schillings katholischer Konfessionalisierung und Gerhard Oestreichs Sozialdisziplinierung an. Die Lutherische, Reformierte und Päpstliche (römisch-katholische) Religion unterschieden sich in der frühen Neuzeit jedoch nicht als Konfessionen, das heißt als formalrechtlich gleich berechtigte Varianten, sondern teils als alte und neue, teils als wahre und falsche Form der einen christlichen Religion von einander. Der zu Beginn des 20. Jahrhunderts von liberalen Protestanten (Ernst Troeltsch) eingeführte, Mitte der 50er Jahre auch von katholischen Historikern wie Ernst Walter Zeeden übernommene Begriff des konfessionellen Zeitalters relativiert diese Konflikte unter der Perspektive eines politisch definierten Nationalstaats, wie er erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand. Erst in der Epoche des Nationalstaats konnte er rückblickend als Epochenbegriff definiert werden. Da in der katholischen Kirche in vorreformatorischer Zeit Landeskirchen auch außerhalb des Reiches bereits existierten wie in England, Frankreich und Spanien, geht es hier um eine bewusste Abgrenzung der Protestanten von der Kirche in Rom und damit vom Papsttum. Für diesen Vorgang steht auch der Begriff Konfessionalismus. Darunter ist eine ideologische Instrumentalisierung der eigenen Konfessionszugehörigkeit in Auseinandersetzung mit dem konfessionell Anderen zu verstehen. Dieses blieb nicht auf die Frühe Neuzeit beschränkt, sondern findet sich auch im 19. Jahrhundert vor wie im Neuluthertum. So wird in Analogie zum 16. Jahrhundert von einem Zweiten konfessionellen Zeitalter gesprochen. Begriffsgeschichtlich bezeichnet dies Lucian Hölscher als Anachronismus, weil im ersten konfessionellen Zeitalter des 16. und 17. Jahrhunderts formalrechtlich nicht Konfessionen, sondern alte und neue, wahre und falsche' Formen der christlichen Religion unterschieden worden seien. Das wichtigste äußere Unterscheidungsmerkmal ist, dass in diesen Territorien der Landesherr zugleich Oberhaupt der Kirche ist, während in den katholischen Territorien der Papst das Oberhaupt ist. Der Papst wird in diesen Territorien nicht als oberste kirchliche Instanz anerkannt. Entscheidende kirchenrechtliche Basis für diesen Prozess bildete der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der jedem Fürsten im Heiligen Römischen Reich die Entscheidung für die Religion seines Gebietes nach dem Prinzip cuius regio, eius religio zusprach. Die Folgen dieses als Konfessionalisierung bezeichneten Prozesses sind u. a. Probleme bei Schließung konfessionsverschiedener Ehen bzw. bei Familien mit unterschiedlichem Bekenntnisstand ihrer Mitglieder. Auch Städte wie die Reichs- und Handelsstadt Augsburg spalteten sich in einen evangelischen, bestehend aus Lutherischen und Reformierten, und einen katholischen Teil. Und die Glaubenskämpfe schließlich zeigen, dass es mit diesem Modernisierungsprozess der frühmodernen Gesellschaft sehr gewaltsam zuging.

Die Musik des Barock

Die Musik des Barock trägt die gleichen Züge, die alle Lebensbereiche des Zeitalters kennzeichnen. Mit den modernen Tonarten Dur und Moll, aus den zahlreichen Kirchentonarten erwachsen, schuf sie sich die Möglichkeit, Gegensätze und Spannungen auszudrücken. Nicht mehr das in sich beruhigte Beieinander, sondern das Gegeneinander leidenschaftlicher Bewegtheit und aus diesem sich erhebend der Gewinn der höheren Einheit wurde zum Ziel der musikalischen Entwicklung. Dies erklärt die Hinwendung zum monodischen Stil, instrumental begleiteter Einzelgesang im Gegensatz zur chorischen Polyphonie. Zugleich entstand eine ganz neue Art des Hörens. Nur die obere (Diskant) und die untere Stimme (Bass) wurden notiert, während die ganze Fülle der Mittelstimmen der Improvisation, das heißt dem Umspielen der Melodie, überlassen blieb. Diese Art des Musizierens wird als Generalbassspiel bezeichnet, weshalb man die Musik des Barocks vielfach auch die des Generalbass-Zeitalters nennt. Die verwendeten Bassinstrumente waren Cembalo, Laute oder Theorbe, aber auch Fagott und Cello. Weitere wichtige Musikinstrumente im Barock sind die Orgel und barocke Versionen der noch heute bekannten Streich- und Holzblasinstrumente. Diese klangen leiser und weicher als die heutigen Formen und entsprachen damit dem vorherrschenden Ideal möglichst ähnlich der menschlichen Stimme zu klingen. Sie umfasst die Zeitspanne von etwa 1600 bis 1750 und schuf sich ihre typischen Formen: die Oper, die Kantate, das Oratorium, die Fuge, die Suite, die Sonate. Zum Wesen der Barockmusik gehört, dass sie Einzelteile zu einem größeren Ganzen vereinigt. So werden Tänze zu Suiten zusammengefasst, Lieder und Chöre zu Kantaten (italienisch cantata, "Singstück"). Am großartigsten verwirklichte sich das Zusammenspiel der Künste in der Oper mit ihrer Einheit aus Wort, Musik, Handlung und Bühnenbild. Trotz der politischen Ohnmacht Deutschlands, trotz der Schrecknisse des 30-jährigen Krieges wurde das 17. Jahrhunderts die Wiege einer der reichsten Musikentfaltungen des Nordens. Mit Hans Leo Haßler (1564–1612), Michael Praetorius, (1571–1621), Johann Hermann Schein (1586–1630), Samuel Scheidt (1587–1654) und Heinrich Schütz (1585–1672) zieht die Größe des protestantischen Barocks herauf. Von ihnen und dem Niederländer Jan Pieterszoon Sweelinck (1562–1621), dem Italiener Girolamo Frescobaldi (1583–1643), dem Nürnberger Johann Pachelbel (1653–1706) empfing die Orgelkunst gewaltige Antriebe. Als größter dieser Meister darf der Lehrer Johann Sebastian Bachs, der Lübecker Organist Dietrich Buxtehude (1637–1707), gelten. Ebenso uneingeschränkte Gültigkeit für die Gegenwart haben die Instrumentalschöpfungen des Italieners Arcangelo Corelli (1653–1713), der stark auf Händel und Bach wirkte. Englands erster Meister des 17. Jahrhunderts war Henry Purcell (1659–1695). Was auf dem Gebiet der Oper Claudio Monteverdi (1567–1643) in Italien leistete, das bedeutet für Deutschland Heinrich Schütz, dessen "Dafne" (1627) leider verloren ging. Von Monteverdi führt dann die Entwicklung über die Neapolitaner Alessandro Stradella (1639–1682) und Alessandro Scarlatti (1660–1725), über die Franzosen Jean-Baptiste Lully (1632–1687), François Couperin, Le Grand (1668–1733), Jean-Philippe Rameau (1683–1764) und den Italiener Giovanni Battista Pergolesi (1710–1736) zu Christoph Willibald Gluck (1714–1787) und seiner Opernreform.