Vorbemerkung
Seid 5 Jahren gibt es nun das "Monatlied" in unserer Gemeinde
mit dem jeden Monat ein Lied unseres Gesangbuches in der Gemeinde bekannter
gemacht wird. So haben wir in einem Jahr verschiedenen Kanons mit der Gemeinde
kennen gelernt, oder wie in 2009 uns mit dem Monatslied an der von der EKD
veranstalteten Reihe unter dem Titel "beten09" beteiligt. Für das Jahr 2011 steht
das Monatslied unter dem EKD-Jahresthema "Jahr der Taufe". Hier versuche ich
jeden Monat ein Lied zum Thema Taufe (sei es ein bekanntes oder unbekanntes) zu
wählen.
Das Monatslied für März ist das Lied "Herr Christ, dein bin
ich eigen", welches im EG unter der Nummer 204 steht.
Texter: Christiana Cunrad
Geboren am 2.9. 1591 in Brieg als Tochter des Melchior
Tilesius, gestorben am 25.9. 1626 in Breslau. Cunrad war Gattin des Arztes
Kaspar Cunradi und gehört zu den weniger bekannten Dichtem aus Schlesien. Von
ihren geistlichen Liedern hat sich erhalten: »Herr Christ, dein bin ich eigen.«.
Sie gehört damit der Zeit des Konfessionalismus und der Barock-Kultur des 17.
Jahrhunderts an.
Konfessionalismus
Konfessionalisierung bezeichnet die Theorie über die
Entwicklung von Kirche, Staat und Gesellschaft nach der Reformation, im
Zeitraum von etwa 1540 bis 1648. Für diesen Ausdruck gibt es weitere in der
Forschung verwendete Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung. Dazu zählen konfessionelles
Zeitalter, Zeitalter des Konfessionalismus, Konfessionsbildung, Zeitalter der
Glaubensspaltung oder Zeitalter der Glaubenskämpfe.
Zur Konfessionalisierung oder der Herausbildung und
Entwicklung der Konfessionen gehörten die Fragen des religiösen Bekenntnisses
(confessio) ebenso dazu wie die Herausbildung landeskirchlicher Strukturen. Das
betraf besonders die protestantischen also die lutherischen, reformierten
Territorien als auch die, in denen der Calvinismus und der Zwinglianismus
vorherrschte. So spricht u. a. Heinz Schilling auch folgerichtig von
reformierter Konfessionalisierung, (die er auch "Zweite Reformation"
nennt), und lutherischer Konfessionalisierung. Er spricht umgekehrt auch von
einer katholischen Konfessionalisierung. Arno Herzigs Begriff der
Rekatholisierung lehnt sich eng an Schillings katholischer Konfessionalisierung
und Gerhard Oestreichs Sozialdisziplinierung an. Die Lutherische, Reformierte
und Päpstliche (römisch-katholische) Religion unterschieden sich in der frühen
Neuzeit jedoch nicht als Konfessionen, das heißt als formalrechtlich gleich
berechtigte Varianten, sondern teils als alte und neue, teils als wahre und
falsche Form der einen christlichen Religion von einander. Der zu Beginn des
20. Jahrhunderts von liberalen Protestanten (Ernst Troeltsch) eingeführte,
Mitte der 50er Jahre auch von katholischen Historikern wie Ernst Walter Zeeden
übernommene Begriff des konfessionellen Zeitalters relativiert diese Konflikte
unter der Perspektive eines politisch definierten Nationalstaats, wie er erst
zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand. Erst in der Epoche des Nationalstaats
konnte er rückblickend als Epochenbegriff definiert werden. Da in der
katholischen Kirche in vorreformatorischer Zeit Landeskirchen auch außerhalb
des Reiches bereits existierten wie in England, Frankreich und Spanien, geht es
hier um eine bewusste Abgrenzung der Protestanten von der Kirche in Rom und
damit vom Papsttum. Für diesen Vorgang steht auch der Begriff
Konfessionalismus. Darunter ist eine ideologische Instrumentalisierung der
eigenen Konfessionszugehörigkeit in Auseinandersetzung mit dem konfessionell
Anderen zu verstehen. Dieses blieb nicht auf die Frühe Neuzeit beschränkt,
sondern findet sich auch im 19. Jahrhundert vor wie im Neuluthertum. So wird in
Analogie zum 16. Jahrhundert von einem Zweiten konfessionellen Zeitalter
gesprochen. Begriffsgeschichtlich bezeichnet dies Lucian Hölscher als
Anachronismus, weil im ersten konfessionellen Zeitalter des 16. und 17.
Jahrhunderts formalrechtlich nicht Konfessionen, sondern alte und neue, wahre
und falsche' Formen der christlichen Religion unterschieden worden seien. Das
wichtigste äußere Unterscheidungsmerkmal ist, dass in diesen Territorien der
Landesherr zugleich Oberhaupt der Kirche ist, während in den katholischen
Territorien der Papst das Oberhaupt ist. Der Papst wird in diesen Territorien
nicht als oberste kirchliche Instanz anerkannt. Entscheidende kirchenrechtliche
Basis für diesen Prozess bildete der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der
jedem Fürsten im Heiligen Römischen Reich die Entscheidung für die Religion
seines Gebietes nach dem Prinzip cuius regio, eius religio zusprach. Die Folgen
dieses als Konfessionalisierung bezeichneten Prozesses sind u. a. Probleme bei
Schließung konfessionsverschiedener Ehen bzw. bei Familien mit
unterschiedlichem Bekenntnisstand ihrer Mitglieder. Auch Städte wie die Reichs-
und Handelsstadt Augsburg spalteten sich in einen evangelischen, bestehend aus
Lutherischen und Reformierten, und einen katholischen Teil. Und die
Glaubenskämpfe schließlich zeigen, dass es mit diesem Modernisierungsprozess
der frühmodernen Gesellschaft sehr gewaltsam zuging.
Die Musik des Barock
Die Musik des Barock trägt die gleichen Züge, die alle
Lebensbereiche des Zeitalters kennzeichnen. Mit den modernen Tonarten Dur und
Moll, aus den zahlreichen Kirchentonarten erwachsen, schuf sie sich die
Möglichkeit, Gegensätze und Spannungen auszudrücken. Nicht mehr das in sich
beruhigte Beieinander, sondern das Gegeneinander leidenschaftlicher Bewegtheit
und aus diesem sich erhebend der Gewinn der höheren Einheit wurde zum Ziel der
musikalischen Entwicklung. Dies erklärt die Hinwendung zum monodischen Stil,
instrumental begleiteter Einzelgesang im Gegensatz zur chorischen Polyphonie.
Zugleich entstand eine ganz neue Art des Hörens. Nur die obere (Diskant) und
die untere Stimme (Bass) wurden notiert, während die ganze Fülle der
Mittelstimmen der Improvisation, das heißt dem Umspielen der Melodie,
überlassen blieb. Diese Art des Musizierens wird als Generalbassspiel bezeichnet,
weshalb man die Musik des Barocks vielfach auch die des Generalbass-Zeitalters
nennt. Die verwendeten Bassinstrumente waren Cembalo, Laute oder Theorbe, aber
auch Fagott und Cello. Weitere wichtige Musikinstrumente im Barock sind die
Orgel und barocke Versionen der noch heute bekannten Streich- und
Holzblasinstrumente. Diese klangen leiser und weicher als die heutigen Formen
und entsprachen damit dem vorherrschenden Ideal möglichst ähnlich der
menschlichen Stimme zu klingen. Sie umfasst die Zeitspanne von etwa 1600 bis
1750 und schuf sich ihre typischen Formen: die Oper, die Kantate, das
Oratorium, die Fuge, die Suite, die Sonate. Zum Wesen der Barockmusik gehört,
dass sie Einzelteile zu einem größeren Ganzen vereinigt. So werden Tänze zu
Suiten zusammengefasst, Lieder und Chöre zu Kantaten (italienisch cantata,
"Singstück"). Am großartigsten verwirklichte sich das Zusammenspiel der Künste
in der Oper mit ihrer Einheit aus Wort, Musik, Handlung und Bühnenbild. Trotz
der politischen Ohnmacht Deutschlands, trotz der Schrecknisse des 30-jährigen
Krieges wurde das 17. Jahrhunderts die Wiege einer der reichsten
Musikentfaltungen des Nordens. Mit Hans Leo Haßler (1564–1612), Michael
Praetorius, (1571–1621), Johann Hermann Schein (1586–1630), Samuel Scheidt
(1587–1654) und Heinrich Schütz (1585–1672) zieht die Größe des
protestantischen Barocks herauf. Von ihnen und dem Niederländer Jan Pieterszoon
Sweelinck (1562–1621), dem Italiener Girolamo Frescobaldi (1583–1643), dem Nürnberger
Johann Pachelbel (1653–1706) empfing die Orgelkunst gewaltige Antriebe. Als
größter dieser Meister darf der Lehrer Johann Sebastian Bachs, der Lübecker
Organist Dietrich Buxtehude (1637–1707), gelten. Ebenso uneingeschränkte
Gültigkeit für die Gegenwart haben die Instrumentalschöpfungen des Italieners
Arcangelo Corelli (1653–1713), der stark auf Händel und Bach wirkte. Englands
erster Meister des 17. Jahrhunderts war Henry Purcell (1659–1695). Was auf dem
Gebiet der Oper Claudio Monteverdi (1567–1643) in Italien leistete, das
bedeutet für Deutschland Heinrich Schütz, dessen "Dafne" (1627) leider verloren
ging. Von Monteverdi führt dann die Entwicklung über die Neapolitaner
Alessandro Stradella (1639–1682) und Alessandro Scarlatti (1660–1725), über die
Franzosen Jean-Baptiste Lully (1632–1687), François Couperin, Le Grand
(1668–1733), Jean-Philippe Rameau (1683–1764) und den Italiener Giovanni
Battista Pergolesi (1710–1736) zu Christoph Willibald Gluck (1714–1787) und
seiner Opernreform.
|