Vorbemerkung
Seid
4 Jahren gibt es nun das "Monatlied" in unserer Gemeinde mit dem jeden Monat
ein Lied unseres Gesangbuches in der Gemeinde bekannter gemacht wird. So haben
wir in einem Jahr verschiedenen Kanons mit der Gemeinde kennen gelernt, oder
wie in 2009 uns mit dem Monatslied an der von der EKD veranstalteten Reihe
unter dem Titel "beten09" beteiligt. Für das Jahr 2010 wird versucht mit dem Monatslied
an die Gruppierungen in unserer Gemeinde zu knüpfen und so den einzelnen
Gruppen die Möglichkeit gegeben sich in der Gemeinde einen Monat verstärkt ins
Bewusstsein zu rufen.
Für
den Monat Januar habe ich als Gruppierung das Presbyterium gewählt.
Das
Monatslied für das Presbyterium ist angelehnt an die Jahreslosung 2010: "Jesus
Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an
mich!" (Johannes 14,1) das Lied "Vertrau den neuen Wegen", welches im EG unter
der Nummer 395 steht.
Texter: Klaus-Peter Hertzsch
Klaus-Peter
Hertzsch, geboren am 23. September 1930 in Jena, &xnbsp;ist ein deutscher praktischer Theologe,
Dichter und Buchautor. Er ist Sohn des Theologen Erich Hertzsch,
aufgewachsen in Eisenach, Theologiestudium in Jena. 1957 bis 1959
Gemeindepfarrer und Konviktinspektor in Jena, 1959 bis 1966 Studentenpfarrer,
danach Leiter der Geschäftsstelle der Evangelischen Studentengemeinden der DDR
in Berlin. 1967 Doktor der Theologie. Von 1968 bis zur Emeritierung 1995
Professor für Praktische Theologie. Seit 1977 Mitglied der Synode des Bundes
der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Thüringer Landessynode. Im Jahr
1986 hielt Hertzsch eines der Hauptreferate in einem
von der Christlichen Friedenskonferenz und dem Bund der Evangelischen Kirchen
in der DDR in Bad Saarow veranstalteten Seminar zum
Thema "Sprache des Friedens".&xnbsp; Einem
weiteren Kreis bekannt wurde Hertzsch durch Gedichte,
besonders seine "biblischen Balladen" nach fünf bekannten Geschichten aus dem
Alten Testament und den Liedtext "Vertraut den neuen Wegen", 1989 für eine
Hochzeit geschrieben und kurz darauf als letzter Titel in das gerade
entstehende Evangelische Gesangbuch (EG) aufgenommen. 2008 erhielt er als
Erster die neugestiftete Martin-Luther-Medaille des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Melodie: Böhmische Brüder
Böhmische
Brüder waren eine religiöse Gemeinschaft, die im 15. und 16. Jahrhundert
insbesondere in Böhmen auftrat und sich aus Mitgliedern der Taboriten
und Waldenser bildete. Kennzeichen der Böhmischen
Brüder in Lehre und Lebensweise waren eine am Urchristentum orientierte
religiöse Auffassung, Kirchenzucht, die Verweigerung der Leistung von
Kriegsdienst und Eid sowie die Ablehnung, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die
Anfänge der Böhmischen Brüder gehen auf Petr Chelčický
zurück. Obwohl er Laie war, gewann Chelčický als
bedeutender Denker auf dem Gebiet der Theologie großen Zuspruch aufgrund seines
Plädoyers für freiwillige Armut. Trotz mancher Verfolgung wuchs die Zahl der
Anhänger weiter an, so dass diese beschloss, sich eine Ordnung gemäß
apostolischem Vorbild zu geben. Weder die friedlichen Bekehrungsversuche der
Dominikaner um 1500 noch die blutigen Verfolgungen durch König Wladislaw II.
führten die Brüder zur Katholischen Kirche zurück. Auch Martin Luther, der
mehrfach mit ihnen verhandelte, konnte sie nicht auf seine Seite ziehen, da sie
auf dem Zölibat des Klerus, den sieben Sakramenten und der eucharistischen
Lehre nach katholischem Glauben und apostolischer Tradition bestanden. Als
Brüdergemeine erlebten sie später in Herrnhut eine zweite Blüte. In der
Tradition der Böhmischen Brüder verwurzelt, versteht sich auch die 1918 aus der
Union der reformierten und lutherischen Gemeinden in Böhmen und Mähren
hervorgegangene Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder.
Das Presbyterium (griech.
Rat der Ältesten)
Ø die Ältesten, die eine presbyterianische
Kirche leiten;
Ø das Priesterkollegium einer Diözese der
römisch-katholischen Kirche;
Ø in der Evangelischen Kirche die
Kirchengemeindeleitung
Ø ein früher dem Klerus vorbehaltener
Chorraum, Altarraum in Kirchen, in der Regel beim Altar oder um ihn herum.
Bedeutung in den evangelischen Kirchen
Im
Namen "Ältestenkreis" oder
"Presbyterium" kommt die für die evangelischen Kirchen typische
geistliche Dimension des Amtes zum Ausdruck. Betont wird
also das evangelische Grundanliegen des allgemeinen Priestertums aller
Gläubigen und die Ablehnung der römisch-katholischen Trennung in geweihte
Priester (Klerus) und Laien. Infolgedessen haben die evangelischen
Leitungsorgane weit umfassendere Mitspracherechte als ein römisch-katholischer
Pfarrgemeinderat, insbesondere auch in den Bereichen Seelsorge und
Gottesdienstgestaltung. Die Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in
Baden bestimmt etwa in § 20 Abs. 1 S. 2: Der Ältestenkreis
"leitet die Gemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass der Gemeinde
Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente recht verwaltet
werden und der Dienst der Liebe getan wird."
Rechtliche Regelungen in den evangelischen Kirchen
Die
Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland werden vom Presbyterium
geleitet. Diesem gehören die Gemeindepfarrer/innen als geborenes Mitglied sowie
eine von der Gemeindegröße abhängige Zahl von Presbytern/innen an. Dabei wird
darauf geachtet, dass die Zahl der Ehrenamtlichen die der Theologen deutlich
übersteigt. Teilen zwei Pfarrer/innen (in der Regel ein Ehepaar) sich eine
Pfarrstelle, ist nur eine/r Mitglied im Presbyterium, die/der andere hat
beratende Stimme. Andere Geistliche können mit beratender Stimme an den
Sitzungen teilnehmen, ebenso Mitarbeiter in Fragen ihres Arbeitsbereiches. In jedem
Presbyterium soll aber mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
vertreten sein. Die Aufgaben des Presbyteriums umfassen das ganze gemeindliche
Leben: So entscheidet es z.B. über alle Einstellungen (auch die Wahl neuer
Pfarrer/innen), über Zeit und Ablauf der Gottesdienste, die Konfirmation oder
über Bau, Unterhalt und Verkauf der kirchlichen Gebäude und Grundstücke.
Übergeordnete Aufsichtsinstanz ist der Kreissynodalvorstand, bei besonders
schwerwiegenden Entscheidungen in finanzieller, personeller oder baulicher
Hinsicht die Kirchenleitung. Die Wahl des Presbyteriums findet alle vier Jahre
statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Aus Gründen
der Verwaltungsvereinfachung wird bei den über
16-jährigen auf die Vorlage des Konfirmationsbescheinigung verzichtet. Wählbar
sind Gemeindemitglieder ab der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 75.
Lebensjahres. Mit dem 75. Geburtstag muss man aus dem Presbyterium ausscheiden.
Bei der Kirche angestellte Mitarbeiter/innen außer den Pfarrern/innen werden
über eine gesonderte Liste gewählt. Sie haben im Presbyterium geringfügig
eingeschränkte Befugnisse. So dürfen sie z.B. nicht den Vorsitz oder ein Kirchmeisteramt übernehmen. Nicht wählbar sind enge
Verwandte eines Presbyters. Aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit von
ordinierten Theologen, wurde die bisherige Regelung, wonach Ordinierte nicht
ins Presbyteramt gewählt werden können, dahingehend
geändert, dass Ordinierte, sofern sie in keinem Pfarrdienstverhältnis stehen,
als Presbyterin oder Presbyter gewählt werden können.
Für jede Pfarrstelle der Gemeinde entsendet das Presbyterium einen Delegierten
in die Kreissynode, das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeindepfarrer sind
dort geborene Mitglieder (bei geteilten Stellen: nur diejenigen, die Mitglied
des Presbyteriums sind).
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